Gebühren & Honorare
Die konkrete Berechnung meiner Gebühren und Honorare richtet sich nach dem RVG und hängt damit von Art und Umfang der jeweiligen Tätigkeit ab.
Erstberatung
Da ich bundesweit tätig bin erfolgt die Kontaktaufnahme einfacher und kostengünstiger über das Internet, E-Mail und Telefon. Wenn Sie mich kontaktieren, mir Ihren Fall schildern, die benötigten Unterlagen zur Verfügung stellen und mich in derselben Angelegenheit mit Ihrer gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung beauftragen, erfolgt eine einmalig pauschale und überschlägige mündliche Beratung kostenlos.
Erfolgt aufgrund meiner Beratung keine weitere Tätigkeit für mich, bin ich berechtigt, die nach § 34 RVG vorgesehene Beratungsgebühr zu berechnen. Je nach Umfang der mündlichen Beratung fallen hierfür ab 70,00 EUR zzgl. USt (also ab 83,30 EUR inkl USt.) an. Gesetzlich festgelegt ist, dass die Gebühr für eine Erstberatung nicht über 190,00 EUR zzgl USt. hinausgehen darf.
Ausführliche Beratung
Geht eine mündliche und/oder später erfolgende Beratung aufgrund des erforderlichen Umfangs über eine bloße Erstberatung hinaus, schlage ich Ihnen vorher ein angemessenes Honorar vor, dessen Höhe sich nach dem Beratungsumfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit richtet.
Außergerichtliche Vertretung
In den Fällen, in denen Sie mich damit beauftragen, sie außergerichtlich zu vertreten, richten sich die Gebühren und Honorare nach den Bestimmungen des bereits genannten RVG. Die konkrete Berechnung der Gebühren richtet sich dabei zumeist nach dem Gegenstandswert. Die rechtlichen Bestimmungen sehen außerdem vor, dass die Gegenseite in bestimmten Fällen die bei Ihnen angefallenen Rechtsanwaltsgebühren zu übernehmen hat.
Selbstverständlich gebe ich Ihnen gerne kostenlos und unverbindlich Auskunft über die in ihrem konkreten Fall entstehenden Gebühren.
Gerichtliche Vertretung (Prozessführung)
Auch in den Fällen, in denen Sie mich damit beauftragen, sie gerichtlich zu vertreten, bestimmen sich die Gebühren nach den Vorschriften des RVG. In diesem Fall werden wir die Kosten des Gerichtsverfahrens einschließlich der sich ergebenden Risiken des Verfahrens ausführlich miteinander besprechen. In bestimmten Fällen kann auch hier die Gegenseite verpflichtet sein, die Ihnen angefallenen Gebühren zu tragen.
Vorschuss
Ich bin in jedem Fall berechtigt, für meine Tätigkeiten einen angemessenen Vorschuss zu nehmen, der sich an den anfallenden Gebühren orientiert und im vollen Umfang mit den jeweiligen Gebühren verrechnet wird.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird diese für gewöhnlich die anfallenden Kosten übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. einen Selbstbehalt mit Ihrer Versicherung vereinbart haben könnten, so dass Sie trotz einer Versicherung einen Teil der Kosten zu tragen haben.
Ob dies im konkreten Einzelfall zutrifft, prüfe ich gerne bereits vor Mandatsübernahme für Sie, indem ich zunächst kostenlos und unverbindlich Kontakt zu Ihrer Rechtsschutzversicherung aufnehme und gemeinsam mit der Versicherung kläre, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt.
Sollte Ihre Versicherung eine Kostenübernahme in dem Einzelfall ablehnen, können Sie selbstverständlich frei entscheiden, ob ich Ihre rechtlichen Interessen dennoch vertreten soll.
Prozesskostenhilfe
Wenn Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Gebühren und Honorare für einen Gerichtsprozess aufzubringen, kann Ihnen ein Anspruch auf Übernahme der Gebühren durch die Staatskasse zustehen.
Wird Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt, werden die Gebühren für Ihren Rechtsanwalt (je nach Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen) von der Staatskasse getragen. Auch in diesem Fall besprechen wir das Vorgehen und die Möglichkeiten gerne unverbindlich und kostenlos.