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ETA-Pflicht bei Reisen nach UK ab 02. April 2025

Update zur ETA-Pflicht ab dem 02.04.2025: Wichtig für Pauschal- und Individualreisende

Ab dem 2. April 2025 benötigen Europäer für die Einreise nach Großbritannien und Nordirland nunmehr eine elektronische Reisegenehmigung (ETA). Diese kostet zehn Pfund, ist zwei Jahre gültig und berechtigt zu mehrfachen Einreisen.

Beantrag werden kann das ETA über die offizielle Webseite der britischen Regierung. https://www.gov.uk/guidance/apply-for-an-electronic-travel-authorisation-eta

Für Individualreisende bedeutet die ETA-Pflicht folgendes: Die Verantwortung für die rechtzeitige Beantragung der ETA liegt vollständig bei Ihnen selbst. Wer also privat nach Großbritannien reist – sei es für Urlaub, Verwandtenbesuche oder einen geschäftlichen Kurztrip – muss den Antrag vorab online stellen. Ohne gültige ETA wird die Einreise verweigert – das gilt auch bei kurzen Aufenthalten oder Transitaufenthalten mit Einreise.

Bei Pauschalreisen hingegen sollte der Reiseveranstalter spätestens vor Reisebeginn aktiv auf die neue Pflicht hinweisen. Schon bei der Buchung sollte das Reisebüro klarstellen, dass eine ETA notwendig ist – und wie diese zu beantragen ist. Bei bereits gebuchten Reisen nach dem 2. April ist es ratsam, frühzeitig selbst beim Veranstalter oder Reisebüro nachzufragen, ob ein entsprechender Hinweis erfolgt ist oder noch erfolgen wird.

Besondere Vorsicht ist bei Zwischenlandungen geboten: Wer nur zum Umstieg nach Großbritannien fliegt, muss ebenfalls prüfen, ob eine ETA erforderlich ist. Auch in solchen Fällen sind Reiseveranstalter und Reisebüros verpflichtet, über die Pflicht zur ETA zu informieren. Bitte prüfen Sie gründlich, ob für die Zwischenlandung in Großbritannien für Sie ein ETA im konkreten Einzelfall notwendig ist. Leider zeigt die Erfahrung – z. B. bei Zwischenstopps in Kanada –, dass diese Hinweise oft fehlen. Das kann im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Mitreise am Flughafen führen.


Blogeintrag vom September 2024

Europäer, die ab dem 02.04.2025 nach Großbritannien oder Nordirland reisen wollen, benötigen dann für die Einreise eine Electronic Travel Authorization (ETA). Die jeweilige ETA soll (derzeit) 16 Pfund kosten, ab Erteilung für zwei Jahre gültig sein und zu mehrfachen Einreisen berechtigen.

Soweit Sie eine Pauschalreise für die Zeit nach dem 02.04.2025 bereits gebucht haben, sollte Ihr Reisebüro mit dieser Information noch vor der Reise auf Sie zukommen. Bei der zukünftigen Buchung einer solchen Reise sollte Ihr Reisebüro Sie auf die ETA-Pflicht hinweisen.

Bei Zwischenlandungen in Großbritannien oder Nordirland sollten Sie mit Ihrem Reisebüro die Notwendigkeit eines ETA-Antrags klären. Ihr Reisebüro bzw. Ihr Reiseveranstalter sind verpflichtet, Sie bei der Buchung auf die erforderlichen Anträge hinzuweisen.

In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass die Reisebüros/Reiseveranstalter insbesondere die ETA-Pflicht bei Zwischenlandungen in Kanada nicht kennen bzw. diese Verpflichtung den Reisenden nicht ordnungsgemäß mitteilen, was regelmäßig zu Problemen am Flughafen führt und die ganze Reise gefährden kann.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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