In Zeiten zunehmender Insolvenzen von Reiseveranstaltern ist die Insolvenzabsicherung unerlässlich. Meist kommen die Reisenden nicht drumherum, den Reisepreis schon Monate im Voraus an den Reiseveranstalter zu zahlen. Wenn ein Reiseveranstalter während oder vor der Reise zahlungsunfähig wird, können dann für die Reisenden erhebliche finanzielle Verluste entstehen. Um dies zu verhindern, ist gesetzlich vorgesehen, dass die Reiseveranstalter die Kundengelder gegen die eigene Insolvenz absichern müssen.
Warum ist das Risiko gestiegen?
Die Reisebranche ist stark von wirtschaftlichen Schwankungen, Naturkatastrophen und globalen Krisen betroffen. In den letzten Jahren haben zahlreiche bekannte Reiseveranstalter Insolvenz angemeldet. Auch Fluggesellschaften sind in der Vergangenheit bereits in die Insolvenz gegangen. Durch hohe Vorauszahlungen der Kunden stehen diese im Ernstfall ohne Rückerstattung oder gebuchte Leistungen wie Hotel und Rücktransport da.
Gesetzliche Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen
Bei einer Pauschalreise sind Urlauber durch eine gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzversicherung abgesichert. Das bedeutet:
- Erstattung bereits gezahlter Reisekosten: Falls der Veranstalter insolvent wird, bekommen Reisende ihren bereits gezahlten Reisepreis zurück.
- Ersatzleistungen oder Rücktransport: Falls die Insolvenz während des Urlaubs eintritt, sorgt der Insolvenzschutz für eine sichere Heimreise oder alternative Leistungen.
- Keine zusätzliche Kostenbelastung: Der Insolvenzschutz ist bereits im Reisepreis enthalten, sodass keine separaten Kosten für den Kunden entstehen.
Risiken bei Individualreisen
Bei einer Individualreise gibt es diesen Schutz nicht. Reisende, die Flug, Hotel und Mietwagen getrennt buchen, tragen das volle Risiko, dass einer oder alle der Leistungserbringer in die Insolvenz fallen. Fällt eine Airline oder ein Hotelanbieter aus, gibt es oft keine Möglichkeit, bereits geleistete Zahlungen zurückzubekommen.
Welche Maßnahmen kann man bei Individualreisen selbst ergreifen?
- Buchung per Kreditkarte: Viele Kreditkartenanbieter bieten Käuferschutzprogramme, die bei einer Insolvenz der Leistungserbringer greifen. Dabei gilt es die AGB der Kreditkartenanbieter genau zu prüfen.
- Flexible Stornierungsoptionen nutzen: Gerade bei Hotels und Mietwagen kann eine kostenfreie Stornierungsoption sinnvoll sein.
- Zusätzliche Reiseversicherung abschließen: Besonders bei teuren Individualreisen lohnt sich eine Absicherung gegen die Insolvenz von Leistungserbringern.
- Leistungsanbieter prüfen: Vor der Buchung kann eine Recherche zur finanziellen Stabilität des Anbieters sinnvoll sein.
Fazit
Die Insolvenzabsicherung ist besonders wichtig, da Reiseveranstalter bzw. Leistungserbringer oft lange im Voraus Zahlungen entgegennehmen. Wer Sicherheit bevorzugt, sollte eine Pauschalreise wählen, da hier der gesetzliche Insolvenzschutz greift. Bei Individualreisen ist eine separate Absicherung durch eine Reiseversicherung oder andere Schutzmaßnahmen essenziell, um finanzielle Risiken zu minimieren.
Mit der richtigen Planung und Absicherung steht einem sorgenfreien Urlaub nichts im Wege!