Minderung und Rückerstattung wegen IT-Fehler (Crowdstrike)

Haben Sie eine Pauschalreise gebucht und Ihr Flug wurde wegen des IT-Fehlers von Crowdstrike verschoben bzw. abgesagt, können Minderungs- und Rückerstattungsansprüche gegen den Reiseveranstalter in Betracht kommen, da es hierbei auf ein Verschulden nicht ankommt.

Setzen Sie sich möglichst bald mit dem Reiseveranstalter in Verbindung und weisen Sie auf Ihre Minderungs- bzw. Rückerstattungsansprüche hin. Sollte der Reiseveranstalter nicht kooperieren, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, um die Sache zu klären.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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