Online-Klage gegen Airlines: Schnell zur Entschädigung – oder zur Kostenfalle für Pauschalreisende?

Das Bundesjustizministerium will digitale Zivilverfahren voranbringen – und plant ab 2026 ein Online-Klageportal, mit dem Verbraucher unkompliziert Entschädigungen einklagen können, etwa bei Flugverspätungen oder -ausfällen. Für Individualreisende ist das zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung: Wer sich bislang von der Bürokratie abschrecken ließ, könnte seine Ansprüche künftig einfacher durchsetzen.

Aber Vorsicht bei Pauschalreisen!

Gerade für Pauschalurlauber birgt die neue Möglichkeit eine tückische Entwicklung: Reiseveranstalter könnten sich in Zukunft noch häufiger aus der Verantwortung ziehen und Betroffene auf eine Klage gegen die Fluggesellschaft verweisen – verbunden mit dem freundlichen Hinweis auf die neue Online-Klagemöglichkeit. Was auf den ersten Blick nach einer praktikablen Lösung aussieht, kann sich schnell als finanziell nachteilig erweisen.

Warum?

Weil bei Pauschalreisen oft ein Minderungsanspruch gegenüber dem Veranstalter besteht, der gegebenenfalls höher ausfallen kann als die pauschale Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung. Wer in solchen Fällen voreilig gegen die Airline klagt, verschenkt möglicherweise Geld – und trägt zugleich das Prozessrisiko. Vor allem, wenn die Gründe für die Flugverspätung oder den Ausfall unklar sind, können Gerichts- und Anwaltskosten der Fluggesellschaften anfallen, die am Ende beim Reisenden hängen bleiben. Der Reiseveranstalter entgeht dabei möglicherweise seiner eigenen Haftung.

Unser Tipp: Erst prüfen, dann klagen

Wer eine Flugverspätung im Rahmen einer Pauschalreise erlebt hat, sollte nicht vorschnell zur Online-Klage greifen. Es ist entscheidend, zuerst zu prüfen, ob ein Anspruch gegen den Reiseveranstalter besteht – denn dieser haftet in vielen Fällen unabhängig vom Verhalten der Airline.

Die Online-Klage kann ein sinnvolles Instrument sein – aber nur, wenn sie richtig eingeordnet und strategisch eingesetzt wird. Für Pauschalreisende heißt das: Erst rechtlicher Rat, dann gegebenenfalls Klage.

Haben Sie Fragen zu Ihrer Reise oder möchten Ihre Ansprüche prüfen lassen?
Kontaktieren Sie mich gerne für eine Ersteinschätzung – bevor Sie möglicherweise Geld verschenken.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

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