Reiserecht

Mängel bei Kreuzfahrten erstatten lassen

Sie wollten eine unvergessliche Kreuzfahrt machen, vielleicht sogar die erste Kreuzfahrt Ihres Lebens genießen, einen besonderen Cruise in der Karibik erleben, das Mittelmeer erkunden oder ferne Lände und besondere Kulturen durch eine Reise über das Meer kennenlernen, und etwas ging schief oder Ihre Erwartungen wurden nicht erfüllt?

Hierzu können Flugverspätungen und -verlegungen, Stornierungen von Highlights der Reise und Routenänderungen ebenso gehören, wie eine unprofessionelle Reiseleitung oder Hotels, die nicht der gebuchten Kategorie entsprachen.

Finanziellen Ausgleich erhalten

Sollten auf Ihrer Kreuzfahrt das Eine oder Andere schief gegangen sein, kann ich Ihnen helfen, zumindest sicherzustellen, dass Sie einen finanziellen Ausgleich für die sogenannten Mängel Ihrer Schiffsreise oder die erlittenen Schäden erhalten. Ich bin darauf spezialisiert, für Ihre Rechte im Bereich Reiserecht einzutreten und diese gegenüber den Verantwortlichen durchzusetzen.

Hilfe vom Anwalt

Nehmen Sie gern Kontakt auf: Lassen Sie mich Ihnen dabei helfen, die negativen Erfahrungen, die Sie auf Ihrer Kreuzfahrt gemacht haben, zumindest finanziell ersetzt zu bekommen! Füllen Sie dafür das Kontaktformular aus, und ich werde mich mit Ihnen schnell und im Erstgespräch kostenlos in Verbindung setzen, um zu klären, wie ich Ihnen genau helfen kann.

Dr. Stefan Zimmermann

Ich bin Anwalt für Reiserecht und helfe Ihnen im Wege der Online-Rechtsberatung schnell und effizient, Ihre Ansprüche gegen Ihren Reiseveranstalter wegen unberechtigter Stornokosten, Reisemängeln, Verspätungen und Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden geltend zu machen.

Häufige Fragen

Wegen einer Flugänderung habe ich mein Schiff nicht erreicht

Bei einer Flugänderung die zu einem Verpassen des Schiffs führt, hängen Ihre Rechte ganz wesentliche davon ab, ob Sie die Kreuzfahrt zusammen mit den Flügen als Pauschalreise gebucht haben. Haben Sie die Flüge zusammen mit der Kreuzfahrt gebucht, dürften sich Kostenrückerstattungen und Schadensersatzansprüche gegen die Reederei bzw. den Reiseveranstalter ergeben.

Sollten die Flüge separat von Ihnen gebucht worden sein, können Ihnen Entschädigungen nach der Fluggastrechte-VO zustehen. Die Kosten für die Kreuzfahrt dürften in diesem Fall allerdings verloren sein. Insgesamt müssen Ihre Ansprüche aufgrund der individuellen Situation der Buchung geprüft werden, um eine Aussage treffen zu können.

Was passiert, wenn meine Kreuzfahrt wegen technischer Probleme oder schlechten Wetters geändert (Routenänderung) oder abgebrochen wird?

Sollten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, so bestehen zumindest Minderungsansprüche bezogen auf den Reisepreis. Sollten Umstände vorliegen, die der Reederei bzw. dem Reiseveranstalter zuzurechnen sein, so sind neben Minderungsansprüchen auch Ansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden bzw. Schadensersatzansprüche denkbar.

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